Provision beim Verkauf


Wer zahlt Provision beim Verkauf?

Die "Makler-Courtage" wird auch als Maklerprovision bezeichnet und berechnet sich auf Grundlage eines Prozentsatzes des Verkaufspreises der Immobilie. Sobald der Kaufvertrag rechtskräftig unterzeichnet ist, entsteht der Anspruch auf Provision. Die Höhe der Provision variiert je nach regionaler Üblichkeit und beträgt in Hessen zwischen 5% und 6%, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Jedoch gilt seit dem 23. Dezember 2020, dass die Provision nur noch zur Hälfte vom Käufer und zur Hälfte vom Verkäufer getragen werden darf. Das bedeutet, sowohl Käufer als auch Verkäufer teilen sich die Provision zu gleichen Teilen. Diese Regelung ist jedoch nur dann gültig, wenn es sich um den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung handelt.

Das Ziel der Provisionsteilung ist es, private Käufer zu entlasten, da der Kauf einer Immobilie mit verschiedenen Nebenkosten verbunden ist, wie beispielsweise Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklerkosten.

Wir von ARP IMMOBILIEN halten die Teilung der Provision für äußerst sinnvoll und gerecht, da wir sowohl im Interesse des Verkäufers als auch des Käufers als Vermittler tätig sind und stets nach einer Lösung für beide Parteien streben.
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