AGB


§ 1 Provisionsanspruch - Die Atrium Real Projects GmbH erhält im Falle des rechtswirksamen Abschlusses des Kaufvertrages für den Nachweis und/oder die Vermittlung des Kaufvertrages eine Maklerprovision in umseitig genannter Höhe. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen an den Verkäufer (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen, etc.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch von Atrium Real Projects GmbH nicht.
§ 2 Fälligkeit der Provision - 2.1 Der Provisionsanspruch von Atrium Real Projects GmbH ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrages über das von Atrium Real Projects GmbH nachgewiesene oder vermittelte Kaufobjekt. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund der Vermittlung oder des Nachweises von Atrium Real Projects GmbH zustande kommt. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem Kauf der Immobilie wirtschaftlich entspricht.

2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Gründen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenzoder Kooperationsvertrages anstelle eines Miet- oder Kaufvertrages).
§ 3 Doppeltätigkeit - Atrium Real Projects GmbH darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden..
§ 4 Weitergabeverbot - Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise von Atrium Real Projects GmbH sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung von Atrium Real Projects GmbH, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarten Provision netto an Atrium Real Projects GmbH zu entrichten.
§ 5 Kenntnis von Angeboten - Weist Atrium Real Projects GmbH ein Objekt nach, das dem Käufer bereits bekannt ist, ist der Käufer verpflichtet, den Nachweis des Maklers schriftlich zurückzuweisen.
§ 6 Informationspflicht - Der Auftraggeber ist verpflichtet, Atrium Real Projects GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte..
§ 7 Abschluss des Hauptvertrages - Der Auftraggeber ist verpflichtet, Atrium Real Projects GmbH unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden..
§ 8 Haftung - Atrium Real Projects GmbH verpflichtet sich, diesen Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durchzuführen. Sie haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers oder des Lebens oder der Gesundheit.
§ 9 Schlussbestimmungen - 9.1 Ist der Käufer Kaufmann, wird hiermit zwischen ihm und Atrium Real Projects GmbH als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Maklervertrag sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten Offenbach am Main vereinbart.

9.2 Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt auch für die Ausführung von Lücken dieses Vertrages.

Provisionssätze inkl. MwSt. (sofern nicht anders angegeben):

Provision bei Kauf von Wohnung, Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte und MFH bis 2-3 Wohneinheiten: Provisionsteilung zu gleichen Teilen für Verkäufer und Käufer zu je 3,00% zzgl. 19% MwSt. des Kaufpreises.

Provision bei Kauf von Grundstücken, MFH ab 3 Wohneinheiten und Gewerbeobjekte: Provision bei Käufer zu 5.95 % inkl.19% MwSt.

Provision bei Vermietung, Wohnung und Häuser (EFH, RH und DHH) – Vermieter bis 2,38 fache Monatsnettokaltmiete inkl. 19% MwSt.

Provision bei Vermietung, gewerbliche Räume: Mieter, die 3,57-fache Monatsnettokaltmiete inkl.19% MwSt.

Provision bei Erbpacht:

Unbebaute Grundstücke: 1,19% inkl.19% MwSt.

Jahrespachten, unabhängig von der Vertragsdauer.

Bebaute Grundstücke: Wie bei "Unbebaute Grundstücke" zuzüglich 3,00% zzgl. 19% MwSt. zu je gleichem Teil für Verkäufer und Käufer des Kaufpreises für den Wert der draufstehenden Gebäude.

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